Wenn ein Helfer selbst zum Unfallopfer wird

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Als der Unfallhelfer an der Unfallstelle ankam, parkte er sein Auto und schaltete den Warnblinker an. Nachdem er sich vergewissert hatte, dass er dem Verunfallten keine erste Hilfe leisten musste, ging er zu dessen Pkw und wollte die Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern. Nun kam ein weiterer Pkw in Schleudern und verletzte den Unfallhelfer schwer.

Der Versicherer des zweiten Unfallbeteiligten, wollte dem verletzten Unfallhelfer, mit Verweis auf sein Mitverschulden keine Entschädigung zahlen. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) kann man im Verhalten des Unfallhelfers jedoch keinen Verschuldenstatbestand objektiv erkennen. Der Versicherer muss den Schaden ersetzen.

Der BGH verurteilte den Versicherer zur Leistungspflicht gegenüber dem Unfallhelfer.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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