Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente wegen Berufsunfähigkeit erlischt, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles schon vor Ablauf der BUZ-Versicherung eingetreten ist. Die entsprechende Regelung des § 1 Nr. 4 BUZ ist nach Ansicht des Oberlandesgericht Karlsruhe gemäß der Bestimmung des AGBG nicht als überraschend anzusehen. Damit verlor der Versicherungsnehmer in dritter Instanz.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/24) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Autor(en): Versicherungsmagazin