Ein Lkw-Fahrer war unter einer Brücke durchgefahren, obwohl ein Verkehrsschild die maximale Durchfahrtshöhe vorschrieb. Es entstand ein Schaden an Brücke und Laster. Der Fahrer handelte vorsätzlich, da sein Fahrzeug höher war als zulässig. Allerdings hatte der Mann diese Strecke vor dem Unfall längere Zeit mehrfach wöchentlich befahren und die Bauarbeiten an der Brücke nicht bemerkt. Diese waren weder beleuchtet noch durch ein Baustellenschild kenntlich gemacht worden. Dies und dass sich der Unfall zudem zur Nachtzeit ereignete, wertete der Bundesgerichtshof im Hinblick auf die Kaskoversicherung als entlastende Gründe. In letzter Instanz entschieden die Richter deshalb zu Gunsten des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/39) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
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Autor(en): Versicherungsmagazin