Was ist grob fahrlässig?

Wenn der Versicherungsnehmer (VN) eine Firma (etwa den Schornsteinfeger) beauftragt hat, den Schornstein o.ä. auf Sicherheit zu überprüfen, diese aber jedoch nicht gekommen ist, hat der VN seine Sorgfaltspflicht in der Regel beachtet.

Der Einwand des Versicherers wegen grober Fahrlässigkeit setzt die Unterlassung oder Verletzung einer obliegenden Sorgfaltspflicht voraus.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/41) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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