Wann ist es Fahrerflucht?

Entfernt sich der Versicherungsnehmer (VN), bei einem von ihm allein verschuldeten Fremdschaden, vom Unfallort, obgleich er sein Fahrzeug und seine Papiere hinterlassen hat, so wird der Versicherer (VR ) von diesem Schaden prinzipiell leistungsfrei.Anders ist es jedoch, wenn sich der VN, wie im vorliegenden Falle, berechtigt vom Unfallort entfernt. Dies tritt beispieslweise ein, wenn der Unfall nachts auf einem Gewerbegelände passiert. Hierbei muss auch die Polizei nicht benachrichtigt werden, wenn der VN den Geschädigten unverzüglich unterrichtet - bei einem Nachtunfall gilt der nächste Morgen als unverzüglich.

In diesem Falle, hat der VR in vollem Umfang zu leisten. Die Klage des VR hatte vor dem Oberlandesgericht Berlin keinen Erfolg !

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/36) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: [e id=0]RudiLehnert@t-online.de">RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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