Wann der KTG-Anspruch gefährdet ist

740px 535px

Ein Versicherungsnehmer bezog Krankentagegeld (KTG) und besuchte gelegentlich sein Büro, um seiner Sekretärin Diktate über das ruhende Geschäft zu bringen. Sein Verhalten stellt den KTG-Anspruch nicht in Frage.

Ein Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die Verpflichtung, wöchentlich seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Atteste nachzuweisen, macht den Versicherer dann nicht leistungsfrei, wenn er bisher unregelmäßige Atteste geduldet, kommentarlos reguliert und somit den Vertrauensbestand des Versicherungsnehmers nicht ausgeräumt hat.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erkannte die Leistungspflicht des Versicherers an.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "PKV"

 

Alle Recht News