Der Versicherer muss beweisen, dass die Ursache eines Bandscheibenvorfalls nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde, um die Leistungen verweigern zu können.
Dennoch hat der Versicherungsnehmer die Darlegungslast, dass der Bandscheibenvorfall eine überwiegend unfallbedingte Ursache war.
Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden.
Das Oberlandesgericht Koblenz sowie das Landgericht Köln entschieden, dass ein Bandscheibenvorfall durchaus ein Unfallereignis sein kann.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/23) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert