Grundsätzlich ist eine Kündigung per Fax nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) rechtswirksam. Jedoch muss der Zugang einer solchen Kündigung bewiesen werden, da ein derartiges einseitiges Rechtsgeschäft zwingend eines Empfanges bedarf.
Dieser ist mit einem Faxprotokoll nicht bewiesen, da hier nur ein Ausgang am eigenen Gerät dokumentiert wird.
Das BGH traf hier eine Entscheidung auf die sich die Versicherer derzeit ständig berufen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/49) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Dieser ist mit einem Faxprotokoll nicht bewiesen, da hier nur ein Ausgang am eigenen Gerät dokumentiert wird.
Das BGH traf hier eine Entscheidung auf die sich die Versicherer derzeit ständig berufen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/49) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert