Versicherungsvertragsrecht: Unberechtigte Kündigung wird wirksam (OLG Karlsruhe)

Ein Makler kündigte im Auftrag seines Kunden aus Unwissenheit zu einem falschen Ablaufdatum unter Vorlage des mit ihm geschlossenen Maklervertrages.Der VR wies die unberechtigte Kündigung erst einen Monat nach dem Eingang der Kündigung beim VR zurück und bestand auf eine Vertragsfortsetzung für die restliche Laufzeit.
Das OLG sah die Unverzüglichkeit als nicht gegeben an und bestätigte die Kündigung!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/26) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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