Gewährt ein Versicherer einer betreuten Person vorläufige Deckung, so hat dieser Versicherungsabschluss, ohne die Zustimmung des Betreuers, keine Gültigkeit.
Ein Antrag, der von einer unter Betreuung stehenden Person unterschrieben wird, ist nur dann gültig, wenn der Betreuer im Nachhinein der Antragsstellung nicht widerspricht, da der Betreute alleine nicht rechtsgeschäftsfähig ist.
Infolgedessen darf dem Versicherungsnehmer auch eine gewährte Deckung nicht in Rechnung gestellt werden, entschied das Amtsgericht Eschweiler.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Ein Antrag, der von einer unter Betreuung stehenden Person unterschrieben wird, ist nur dann gültig, wenn der Betreuer im Nachhinein der Antragsstellung nicht widerspricht, da der Betreute alleine nicht rechtsgeschäftsfähig ist.
Infolgedessen darf dem Versicherungsnehmer auch eine gewährte Deckung nicht in Rechnung gestellt werden, entschied das Amtsgericht Eschweiler.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/27) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): versicherungsmagazin.de