Versicherungsrecht: VR ist nicht Verwender von Bedingungen BGH (Neues VVG)

Vereinbart ein VM mit einem VR die Aufnahme von besonderen Klauseln/Bedingungen für seine Kunden in einem Versicherungsvertrag, wird der VR nicht der Verwender dieser Klauseln.

Ist eine solche Bedingungserweiterung in einem Vertrag eingeschlossen und ergeben sich im Schadenfall Probleme, da die Klauseln/Bedingungen unklar formuliert sind, so muss sich der VM beziehungsweise der VN dies anrechnen lassen.Nach Ansicht des BGH kann dem VR kein Verschulden gemäß § 305 BGB wegen missverständlicher Klauseln angelastet werden.

Der BGH bestätigte die Ansicht des VR!

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/14) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de

Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Rudi Lehnert

Alle Recht News