Versicherungsrecht: Unberechtigte Kündigung     

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Eine unberechtigte Kündigung kann zur Beendigung eines Versicherungsvertrages führen, wenn die Kündigung nicht unverzüglich zurückgewiesen wird.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier gegen die Klage des Versicherers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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