Versicherungsrecht: Über die richtige Belehrung des Versicherungsnehmers 

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Das neue VVG stellt hohe Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers, wenn der Versicherer ihm wegen Obliegenheitsverletzungen die Versicherungsleistung verweigern will.

Im vorliegenden Fall hatte der Versicherungsnehmer zwar genaue Angaben zum Schaden verweigert, was bei ordnungsgemäßer Belehrung des Versicherers zur Leistungsverweigerung geführt hätte.

Dieser versäumte es jedoch, eine ordnungsgemäße und für den Versicherungsnehmer unmissverständliche Belehrung, etwa durch hervorgehobenen Text in der Schadenanzeige, zu erteilen.

Das Oberlandesgericht Naumburg verurteilte den Versicherer wegen des Formfehlers zur Versicherungsleistung.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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