Versicherungsrecht: Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung – Quotelung auf Null

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Nach neuem VVG gilt bei grob fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten grundsätzlich die Abwägung des VN-Verschuldens für die anteilige Versicherungsleistung – die so genannte Quotelung.

In Ausnahmefällen kann die Quotelung nach Ansicht des BGH auch Null ergeben, wenn das Verhalten des VN äußerst problematisch ist, zum Beispiel bei völliger Fahruntüchtigkeit des VN.


Der BGH gab dem VR Recht und verurteilte den VN zur Regresspflicht!

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.









Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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