Versicherungs-Vertragsrecht: Nachfrageobliegenheit des VR (OLG Oldenburg)

Entdeckt das VR nach Vertragsabschluss, dass der VN im Antrag für eine Krankenversicherung durchgeführte Untersuchungen an der Wirbelsäule verschwiegen hat, und bietet dem VN gegen Zahlung eines Risikozuschlags eine Weiterversicherung an, besteht eine Nachfrageobliegenheit des VR auch bezüglich der übrigen Antragsfragen.

Ist der VR jedoch seiner Nachfrageobliegenheit bei den restlichen Antragsfragen nachgekommen, und hat der VN offensichtlich wahrheitsgemäß geantwortet, ist der VR nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen bei Dritten (zum Beispiel Ärzten oder anderen VR) anzustellen.
Die Klage des VN wurde vom OLG abgewiesen!

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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