Versicherer kann bei BU nicht immer auf Umorganisation des Betriebes pochen

Im Streit mit seinem Versicherer berief sich ein Architekt auf Berufsunfähigkeit (BU), da sein Betrieb auf einer hohen Spezialisierung basierte. Die Gesellschaft hatte ihn bei einer über 50-prozentige BU auf eine Betriebsumorganisation verwiesen. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Koblenz entschied. Die Begründung: Der Betrieb könne sich bei einer BU solcher Art ohne das fachliche Wissen des Versicherungsnehmers nicht mehr durchsetzen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 3/39) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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