Vers.-Vertragsrecht: Unberechtigte Kündigung (OLG Karlsruhe)

Eine unberechtigte Kündigung kann zur Beendigung eines Versicherungsvertrages führen, wenn die Kündigung nicht unverzüglich – innerhalb von 14 Werktagen laut Rechtsprechung – zurückgewiesen wird.

Das OLG Karlsruhe entschied hier gegen die Klage des VR!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/7) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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