Vers.Recht: Unverzüglicher Kündigungswiderspruch

Weist der VR eine Kündigung erst nach vier Tagen zurück, weil die erforderliche Vollmacht nicht beigefügt worden war, so ist dies im Sinne des § 174 S. 1 BGB nicht mehr unverzüglich.

Ebenso ist es bei Ausführung eines Rechtsgeschäftes mit Vollmacht, wenn das Original nicht vorgelegt wird. Auch wenn bisher kein Original verlangt worden ist, kann dennoch auch später ein Original verlangt werden.

Die Kündigungszurückweisung des VR ist somit nicht unverzüglich und deshalb nicht rechtsmäßig entschied das Landgericht Berlin.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/44) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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