Vermittlerwissen ist gleich Versichererwissen?

Nach der "Auge und Ohr"-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird grundsätzlich das Wissen des Agenten dem Versicherer (VR) als eigenes angerechnet.

Dies kann allerdings nicht so gewertet werden, wenn dem Versicherungsnehmer (VN) arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Eine Arglist des VN ist schon dann gegeben, wenn der Agent das falsche Ausfüllen eines Antrages mit grundlosen Beschwichtigungen rechtfertigt.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied in zweiter Instanz zugunsten des VR.


Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/43) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: Rudi.Lehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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