Aufgrund eines schweren Unfalls wurde der Versicherungsnehmer so schwer verletzt, dass er seine Obliegenheiten nach dem Schadensfalle und die zu beachtenden Fristen selbst nicht mehr einhalten konnte.
Seine Schwester meldete den Schaden zwar sofort, ist allerdings nicht als Repräsentantin einzustufen. Wenn der zwei Jahre später eingesetzte Betreuer nach Durchsicht der Akten – zwei Monate danach – einen Rechtsanwalt zur Vertretung gegenüber dem Versicherer einsetzt, ist dies ebenfalls noch fristgerecht gewesen.
So lautete das Urteil des Bundesgerichtshofs.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert