Unfallversicherung: Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung (OLG Stuttgart)

740px 535px
Weigert sich der Versicherungsnehmer, sich von einem vom Versicherer benannten Arzt untersuchen zu lassen, führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers.

Diese Obliegenheitsverletzung ist dazu geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers im Sinne der Relevanzrechtssprechung zu gefährden.

Der Einspruch des Versicherungsnehmers, gegen die Leitungsfreiheit des Versicherers, wurde abgelehnt!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/32) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News