Weigert sich der Versicherungsnehmer, sich von einem vom Versicherer benannten Arzt untersuchen zu lassen, führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers.
Diese Obliegenheitsverletzung ist dazu geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers im Sinne der Relevanzrechtsprechung zu gefährden.
Der Einspruch des Versicherungsnehmers, gegen die Leitungsfreiheit des Versicherers wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart abgelehnt.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/46) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert