Unfallversicherung: Neubemessung der Invalidität

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Der Versicherungsnehmer (VN) hat das Recht, im Invaliditätsfall den Grad seiner Behinderung bis zu drei Jahre nach Unfalleintritt jährlich neu ärztlich bemessen zu lassen und eventuell auch eine höhere Versicherungsleistung zu erhalten.

Der Versicherer (VR) ist jedoch nicht verpflichtet, seinen VN auf die Befristung einer Neubemessung hinzuweisen und handelt somit keinesfalls treuwidrig.

Der VN hatte gegen den VR beim Oberlandesgericht München in dritter Instanz keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 02/04) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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