Beim Kräftemessen zweier Motorradfahrer auf einer mehrspurigen Straße verunglückte der Versicherungsnehmer (VN), weil ihn ein Pkw-Fahrer schnitt.
Der Versicherer (VR) lehnte die Leistungen aus den Unfallversicherung des VN ab, da es sich nach seiner Ansicht um ein Wettrennen handelte. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg jedoch, sah das kurzfristige starke Beschleunigen nicht als eine Rennveranstaltung an, zumal der VN auch nicht damit rechnen musste, dass ein Pkw die Spur wechselt. Somit habe er den Straßenverkehr nicht vorsätzlich gefährdet.
Das OLG verurteilte den VR zur Leistung aus der bestehenden Unfallversicherung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Versicherer (VR) lehnte die Leistungen aus den Unfallversicherung des VN ab, da es sich nach seiner Ansicht um ein Wettrennen handelte. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg jedoch, sah das kurzfristige starke Beschleunigen nicht als eine Rennveranstaltung an, zumal der VN auch nicht damit rechnen musste, dass ein Pkw die Spur wechselt. Somit habe er den Straßenverkehr nicht vorsätzlich gefährdet.
Das OLG verurteilte den VR zur Leistung aus der bestehenden Unfallversicherung.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert