Der Versicherer (VR) muss seinen Versicherungsnehmer (VN) nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb von 15 Monaten nach Eintritt des Schadens angezeigt werden muss. Ansonsten wird der VR nämlich von seiner Leistung befreit.
Jedoch gilt dies nicht, wenn dem VR aus der Schadensanzeige ersichtlich ist, dass möglicherweise eine Invalidität vorliegt.
Veranlasst der VR dennoch nach Ablauf der 15 Monatsfrist eine ärztliche Untersuchung, die dem VN Unannehmlichkeiten verursacht und lehnt daraufhin die Invaliditätsanmeldung, wegen Fristversäumnis, ab, so handelt er gegen Treu und Glauben und wird deshalb leistungspflichtig.
Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bejaht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/01) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Jedoch gilt dies nicht, wenn dem VR aus der Schadensanzeige ersichtlich ist, dass möglicherweise eine Invalidität vorliegt.
Veranlasst der VR dennoch nach Ablauf der 15 Monatsfrist eine ärztliche Untersuchung, die dem VN Unannehmlichkeiten verursacht und lehnt daraufhin die Invaliditätsanmeldung, wegen Fristversäumnis, ab, so handelt er gegen Treu und Glauben und wird deshalb leistungspflichtig.
Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main bejaht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/01) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert