Ist in einer Unfallversicherung eine Progression mitversichert, wird als Basis der Invaliditätsgrad des maßgeblichen Unfalls betrachtet. Etwaige Vorschädigungen werden gekürzt.
Die Schlussfolgerung des Versicherungsnehmers, dass sich zwei Unfälle im versicherten Zeitraum ereigneten und somit der Gesamtinvaliditätsgrad progressiv gesteigert werden muss, scheidet bedingungsgemäß aus. Jede Invalidität muss pro Ereignis definiert werden, eine übergreifende Betrachtung mehrerer Unfälle ist nicht mitversichert.
Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert