Unfallversicherung: Invaliditätsfrist

Auf Grund eines schweren Unfalls wurde der VN (= versicherte Person) so schwer verletzt, dass er seine Obliegenheiten nach dem Schadensfall und die zu beachtenden Fristen selbst nicht mehr einhalten konnte.

Die Schwester des VN meldete zwar den Schaden sofort, ist allerdings nicht als Repräsentantin einzustufen. Wenn der zwei Jahre später eingesetzte Betreuer nach Durchsicht der Akten (zwei Monate danach) einen Rechtsanwalt zur Vertretung gegenüber dem VR einsetzt, ist dies noch fristgerecht gewesen.

Hier sind vor allem die unverschuldeten Nichteinhaltungen üblicher Fristen vom Bundesgerichtshof mit sehr, sehr langen Zeiten als nicht laufend, nicht versäumt sowie als unverzüglich beurteilt worden.


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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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