Hier klagte der Versicherungsnehmer (VN) gegen die Leistungsablehnung des Versicherers (VR) aufgrund Versäumnis der 15-Monats-Frist.
Der VR hat den VN im Leistungsfall nicht ausdrücklich über die laufenden Invaliditäts-Fristen belehrt, sondern lediglich im Inhaltsverzeichnis der AUB deutlich auf die vertraglichen Fristen hingewiesen. Die vom VN behauptete Intransparenz der Bedingungen, konnte das Oberlandesgericht (OLG) Bremen nicht erkennen.
Das OLG wies die Klage des VN ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR hat den VN im Leistungsfall nicht ausdrücklich über die laufenden Invaliditäts-Fristen belehrt, sondern lediglich im Inhaltsverzeichnis der AUB deutlich auf die vertraglichen Fristen hingewiesen. Die vom VN behauptete Intransparenz der Bedingungen, konnte das Oberlandesgericht (OLG) Bremen nicht erkennen.
Das OLG wies die Klage des VN ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert