Unfallversicherung: Erhöhte Kraftanstrengung

Erleidet der Versicherungsnehmer (VN) durch gezieltes und in vollem Umfang gesteuertes Hochheben eines Gegenstandes einen Bandscheibenvorfall, ohne äußeres Einwirken auf seinem Körper, so liegt kein Unfall vor.

Einen ursächlichen Zusammenhang von mindestens 50 Prozent zwischen der Kraftanstrengung und dem erlittenen Bandscheibenvorfall muss der VN beweisen.

Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen.

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Bild: © Gerd Altmann/

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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