In diesem Fall wurde der Versicherungsnehmer durch einen Stapler bis zur Bewusstlosigkeit an einen Plattenstapel gedrückt. Er erlitt dabei jedoch außer Prellungen keinen körperlichen Schaden.
Infolge des Unfalls entwickelte der Versicherungsnehmer eine posttraumatische Belastungsstörung. Da aber ein körperlicher Schaden nicht eingetreten war, ist dies ein klarer Fall der ausgeschlossenen "psychischen Reaktion".
Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Landgericht Dortmund abgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/20) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert