Unfallversicherung: Der Bandscheibenvorfall und der Sturz

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In der privaten Unfallversicherung besteht für einen Bandscheibenvorfall nur dann Versicherungsschutz, wenn der Unfall die unmittelbare Ursache für die Verletzung war.

Nach heutigen medizinischen Erkenntnissen ist es aber so gut wie unmöglich, dass ein Unfall Hauptursache für einen Bandscheibenvorfall sein kann.

Deshalb wurde nach gutachterlicher Prüfung bestätigt, dass ein Bandscheibenvorfall nicht als versicherte Leistung in der privaten Unfallversicherung zählt.

Der Antrag des Versicherungsnehmers auf Leistung des Versicherers wurde in dritter Instanz vom Oberlandesgericht Koblenz abgelehnt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/39) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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