Durch einen Motorradunfall wurde die Hand des Versicherungsnehmers (VN) stark geschädigt. Nach Erhalt der entsprechenden ärztlichen Nachweise ließ der Versicherer (VR) ein Invaliditätsgutachten erstellen, welches eine Beeinträchtigung von 7/10 bestätigte, jedoch auf eine noch andauernde Heilbehandlung verwies. Demnach seien Verbesserungen nicht auszuschließen.
Der VR bot dem VN daraufhin eine Abfindungszahlung von 6/10 an andernfalls müsse er mit der Invaliditätsleistung bis zum Ablauf von drei Jahren warten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken stellte eindeutig klar, dass die Invaliditätsleistung nach Gutachten in Höhe von 7/10 fällig ist, sobald das entsprechende Gutachten vorliegt. Der VR hat kein Recht etwaige gesundheitliche Verbesserungen abzuwarten. Er könne im Einzelfall auch später noch zurückfordern.
Das OLG verurteilte den VR zur vollen Invaliditätszahlung.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Der VR bot dem VN daraufhin eine Abfindungszahlung von 6/10 an andernfalls müsse er mit der Invaliditätsleistung bis zum Ablauf von drei Jahren warten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken stellte eindeutig klar, dass die Invaliditätsleistung nach Gutachten in Höhe von 7/10 fällig ist, sobald das entsprechende Gutachten vorliegt. Der VR hat kein Recht etwaige gesundheitliche Verbesserungen abzuwarten. Er könne im Einzelfall auch später noch zurückfordern.
Das OLG verurteilte den VR zur vollen Invaliditätszahlung.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert