Der Versicherer (VR) muss, um die Leistungen verweigern zu können, beweisen, dass die Ursache, hier eines Bandscheibenvorfalls, nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde.
Dennoch hat der Versicherungsnehmer (VN) die Darlegungslast nachzuweisen, dass der Bandscheibenvorfall eine Folge der überwiegend unfallbedingten Ursache war.
Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden.
Ein Bandscheibenvorfall kann durchaus ein Unfallereignis sein, so die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz und des Landgerichts Köln.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.dekanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Dennoch hat der Versicherungsnehmer (VN) die Darlegungslast nachzuweisen, dass der Bandscheibenvorfall eine Folge der überwiegend unfallbedingten Ursache war.
Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden.
Ein Bandscheibenvorfall kann durchaus ein Unfallereignis sein, so die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz und des Landgerichts Köln.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/09) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.dekanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): versicherungsmagazin.de