Unfallversicherung: Beweislast des VR und Darlegungslast des VN

Der VR muss beweisen, dass die Ursache, hier eines Bandscheibenvorfalls, nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde, um die Leistungen verweigern zu können.


Dennoch hat der VN die Darlegungslast, zu beweisen, dass der Bandscheibenvorfall eine überwiegend unfallbedingte Ursache war. Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt entstehen, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden.

Er kann also durchaus ein Unfallereignis sein, wie das Oberlandesgericht Koblenz und das Landgericht Köln entschieden.


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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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