Unfallvers.: Entschädigung bei Schultergelenksversteifung

Aufgrund eines Unfalles kann der Versicherungsnehmer (VN) sein Schultergelenk nicht mehr bewegen. Das vom Versicherer (VR) beauftragte Gutachten jedoch bezog in die Invaliditätsbeurteilung des Schultergelenks auch das Schulterblatt und Schlüsselbein mit ein und kam somit auf einen Invaliditätsgrad von 40 Prozent, da der Arm noch gehoben werden konnte.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz ist das in der Gliedertaxe aufgenommene Schultergelenk als alleiniges Kugelgelenk zu sehen und somit aufgrund der Bewegungsunfähigkeit des Gelenks eine 100-prozentige Invaliditätsleistung ds Schultergelenk-Wertes zu erbringen.


Das OLG entschied hier zugunsten des VN und verurteilte den VR zur vollen Leistung.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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