Unfallver.: Durch Alkoholkonsum verursachter Fenstersturz

In diesem Falle stürzte der Versicherungsnehmer (VN) mit einer nachgewiesen hohen Blutalkoholkonzentration eines nachts aus dem Fenster seines Hotelzimmers. Der Versicherer (VR) verweigerte die Leistung aufgrund einer alkoholbedingten Bewusstseinstörung des VN.

Das Oberlandesgericht Celle sah den Anscheinsbeweis des VR als nachgewiesen an, da der VN eine hohe Blutalkoholkonzentration hatte, das Zimmerfenster des Hotels sich nach innen öffnete und der Fenstersims normal hoch war.


Die Klage des VN wurde vom OLG zurückgewiesen.

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Autor(en): versicherungsmagazin.de

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