In diesem Falle stürzte der Versicherungsnehmer (VN) mit einer nachgewiesen hohen Blutalkoholkonzentration eines nachts aus dem Fenster seines Hotelzimmers. Der Versicherer (VR) verweigerte die Leistung aufgrund einer alkoholbedingten Bewusstseinstörung des VN.
Das Oberlandesgericht Celle sah den Anscheinsbeweis des VR als nachgewiesen an, da der VN eine hohe Blutalkoholkonzentration hatte, das Zimmerfenster des Hotels sich nach innen öffnete und der Fenstersims normal hoch war.
Die Klage des VN wurde vom OLG zurückgewiesen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/12) können Sie bei unseren Versicherungs- und Rentenberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bild: © Gerd Altmann/
Das Oberlandesgericht Celle sah den Anscheinsbeweis des VR als nachgewiesen an, da der VN eine hohe Blutalkoholkonzentration hatte, das Zimmerfenster des Hotels sich nach innen öffnete und der Fenstersims normal hoch war.
Die Klage des VN wurde vom OLG zurückgewiesen.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de