Unfall-Versicherung: Übergangsleistung - letzte Berufsausübung entscheidet (LG Berlin)

Ob ein Versicherter zu mehr als 50 Prozent in seiner Leistungsfähigkeit im Beruf beeinträchtigt ist, muss anhand seines konkret zuletzt ausgeübten Berufes entschieden werden.

Fähigkeiten, irgendeinen Beruf ausüben zu können, sind hier nicht relevant!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/32) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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