Auf Grund eines schweren Unfalls wurde der VN (= versicherte Person) so schwer verletzt, dass er seine Obliegenheiten nach dem Schadensfall und die zu beachtenden Fristen selbst nicht mehr einhalten konnte.
Die Schwester hatte zwar den Schaden sofort gemeldet, war allerdings nicht als Repräsentantin einzustufen.Und dass der zwei Jahre später eingesetzte Betreuer nach Durchsicht der Akten – zwei Monate danach – einen Rechtsanwalt zur Vertretung gegenüber dem VR einsetzte, ist dies ebenfalls noch fristgerecht gewesen.
Hier wurden vor allem das unverschuldete Nichteinhalten üblicher Fristen vom BGH mit sehr langen Zeiten als nicht laufend, nicht versäumt und im Weiteren als unverzüglich beurteilt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/41) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung Rudi & Susanne Lehnert zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Die Schwester hatte zwar den Schaden sofort gemeldet, war allerdings nicht als Repräsentantin einzustufen.Und dass der zwei Jahre später eingesetzte Betreuer nach Durchsicht der Akten – zwei Monate danach – einen Rechtsanwalt zur Vertretung gegenüber dem VR einsetzte, ist dies ebenfalls noch fristgerecht gewesen.
Hier wurden vor allem das unverschuldete Nichteinhalten üblicher Fristen vom BGH mit sehr langen Zeiten als nicht laufend, nicht versäumt und im Weiteren als unverzüglich beurteilt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/41) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert