Unfall-Versicherung: Invaliditätsfrist kann viel länger sein (BGH)

Auf Grund eines schweren Unfalls wurde der VN (= versicherte Person) so schwer verletzt, dass er seine Obliegenheiten nach dem Schadensfall und die zu beachtenden Fristen selbst nicht mehr einhalten konnte.

Die Schwester hatte zwar den Schaden sofort gemeldet, war allerdings nicht als Repräsentantin einzustufen.Und dass der zwei Jahre später eingesetzte Betreuer nach Durchsicht der Akten – zwei Monate danach – einen Rechtsanwalt zur Vertretung gegenüber dem VR einsetzte, ist dies ebenfalls noch fristgerecht gewesen.
Hier wurden vor allem das unverschuldete Nichteinhalten üblicher Fristen vom BGH mit sehr langen Zeiten als nicht laufend, nicht versäumt und im Weiteren als unverzüglich beurteilt!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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