Der VR muss beweisen können, dass die Ursache eines Bandscheibenvorfalls nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde, um die Leistungen verweigern zu können. Dennoch hat der VN die Darlegungslast, dass der Bandscheibenvorfall eine überwiegende Folge eines Unfalls war.
Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur eine erhebliche Gewalteinwirkung kann diesen hauptsächlich auslösen. Ein Bandscheibenvorfall kann somit durchaus ein Unfallereignis sein!
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unseren Versicherungsberatern, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/12) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@versicherungsberater-lehnert.de
Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.
Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeit der Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.
Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur eine erhebliche Gewalteinwirkung kann diesen hauptsächlich auslösen. Ein Bandscheibenvorfall kann somit durchaus ein Unfallereignis sein!
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Autor(en): Rudi Lehnert