Unfall-Versicherung: Beweislast des VR und Darlegungslast des VN (OLG Koblenz)

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Der VR muss beweisen können, dass die Ursache, in diesem Fall ein Bandscheibenvorfall, nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde, um die Leistungen verweigern zu können.

Dennoch hat der VN die Darlegungslast, dass der Bandscheibenvorfall eine Folge der überwiegend unfallbedingten Ursache war. Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden.

Ein Bandscheibenvorfall kann durchaus ein Unfallereignis sein!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/41) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:
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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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