Unfall-Versicherung: Anforderungen an die Invaliditätsfeststellung (OLG Saarbrücken

Nach den AUB rechtfertigt sich eine Invaliditätsleistung erst, wenn ein unfallbedingter Dauerschaden innerhalb der vereinbarten Frist, in der Regel 15 Monate, ärztlich festgestellt wurde.

In welcher Form dies festgehalten wird, zum Beispiel als elektronischer Vermerk in der Patientenakte, spielt nach Ansicht des OLG keine Rolle. Weitaus wichtiger ist, dass nicht nur ein Befund erhoben wird, sondern dass ein dauerhafter, unfallbedingter, körperlicher Schaden belegt wird.

Das OLG wies die Leistungsklage des VN aufgrund fehlender fristgemäßer Feststellung ab!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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