Unfall: Fenstersturz durch Alkoholkonsum

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In diesem Falle stürzte ein Versicherungsnehmer (VN) mit einer nachgewiesen hohen Blutalkoholkonzentration nachts aus dem Fenster seines Hotelzimmers. Der Versicherer verweigerte die Leistung aufgrund einer alkoholbedingten Bewusstseinsstörung des VN.

Das OLG Celle sah den Anscheinsbeweis des VR als nachgewiesen an. Der Grund: Der VN hatte eine hohe Blutalkoholkonzentration, das Zimmerfenster des Hotels war nach Innen zu öffnen und es ein normalen Fenstersims gab.
Die Klage des VN wurde vom OLG Celle zurückgewiesen!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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