Auf Grund von Feuchtigkeitsschäden am versicherten Gebäude wurde eine Baufirma mit Stemm- und Sanierungsarbeiten beauftragt, weil der Verdacht auf einen Wasserrohrbruch bestand. Da diese Fehlersuchkosten im Vorhinein von einem Mitarbeiter des Versicherers genehmigt wurden, sind sie in vollem Umfange vom Versicherer zu tragen.
Auch dann, wenn die Ermittlung ergibt, dass die eigentliche Ursache nicht versichert ist, muss der Versicherer (VR) trotzdem die Fehlersuchkosten tragen, da der Mitarbeiter des VR die Kostenübernahme zugesichert hat und somit den Versicherungsschutz konkludent erweitert hat.
Die Berufung des VR vor dem Oberlandesgericht Köln wurde zurückgenommen!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/51) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert