Transportversicherung: Verspätete Auszahlung von Geldtransporten

Übernimmt ein Transportunternehmen Geldtransporte und zahlt das erhaltene Geld vorsätzlich auf ein Eigenkonto um eigene Forderungen zunächst zu befriedigen, und verzögert sich dadurch die Erstattung beim Auftraggeber um einige Zeit, so liegt noch kein Versicherungsfall vor.

Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Geschädigten gegen den Versicherer ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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