Übernimmt ein Transportunternehmen Geldtransporte und zahlt das erhaltene Geld vorsätzlich auf ein Eigenkonto um eigene Forderungen zunächst zu befriedigen, und verzögert sich dadurch die Erstattung beim Auftraggeber um einige Zeit, so liegt noch kein Versicherungsfall vor.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Geschädigten gegen den Versicherer ab.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/49) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage des Geschädigten gegen den Versicherer ab.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert