Teilkasko: Falsche km-Angabe – Obliegenheitsverletzung? (KG Berlin)

Das versicherte Fahrzeug des VN wurde gestohlen. In der Schadenanzeige machte der VN falsche Angaben zum km-Stand des PKW. Nach Auslesung des Schlüssels stellte der VR fest, dass die getätigten Angaben des VN falsch waren und verweigerte die Leistungen aufgrund Obliegenheitsverletzung.

Nach Ansicht des Gerichts kann der VR in solchen Fällen – außer bei nachweislichem Vorsatz des VN – sich nicht auf Leistungsfreiheit berufen, wenn die Falschangabe des VN nicht ursächlich für die Bestimmung der Schadenhöhe war und somit für den VR folgenlos blieb.
Der KG verurteilte den VR zur entsprechenden Leistung!

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Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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