In diesem Falle hatte der VN seine Jacke im Fahrzeug liegen lassen und Diebe schnitten das Verdeck auf, um die Jacke zu entwenden.
Der VR lehnte die Entschädigung ab, da der Diebstahl nicht dem Cabrio bzw. dem mitversicherten Zubehör galt.Das Gericht jedoch verurteilte den VR zur Leistung, da Beschädigungen des Kfz bei einem Diebstahl oder bei dessen Versuch ohne Einschränkungen versichert sind – ohne Rücksicht auf das gestohlene Gut.
Das AG München entschied hier zugunsten des VN!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/16) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der VR lehnte die Entschädigung ab, da der Diebstahl nicht dem Cabrio bzw. dem mitversicherten Zubehör galt.Das Gericht jedoch verurteilte den VR zur Leistung, da Beschädigungen des Kfz bei einem Diebstahl oder bei dessen Versuch ohne Einschränkungen versichert sind – ohne Rücksicht auf das gestohlene Gut.
Das AG München entschied hier zugunsten des VN!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/16) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert