Sturmschaden: So handeln Sie richtig

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Wir sagen Ihnen, wie Sie bei Schäden durch den Orkan „Sabine“ mit Ihren Gebäude-, Hausrat und Inventar-Versicherungsverträgen Ihrer Kunden umgehen sollten.

Schäden aufgrund des Sturmtiefs „Sabine“ an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden oder am Hausrat sowie am Inventar müssen Sie, nachdem Sie von Ihrem VN informiert wurden, unverzüglich dem in Frage kommenden Versicherer melden. „Ihr Versicherungsnehmer (VN) müsste die Schäden mit Fotos dokumentieren“.

Ihre Schadenmeldungen können telefonisch, online oder auch per E-Mail erfolgen - beweisbar.

Eigene Arbeitszeit und verwendeten Materialien aufschreiben

Gleichzeitig müssen Sie Ihre VN dahingehend beraten, dass die geschädigten Versicherungsnehmer versuchen sollten, den Schaden zu mindern. Ein abgedecktes Dach beispielsweise ist provisorisch zu verschließen, Hausrat- oder Inventar-Sachen sind abzudecken und zu schützen, um einen größeren Schaden zu vermeiden. Dies trifft besonders zu, wenn in die beschädigten Gebäude Hausrat und sonstige Sachen lagern. „Die Kosten für die Schutzmaßnahmen muss der Gebäude-, Hausrat oder Inventar-Versicherer ebenfalls gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 82 und § 83 ersetzen, selbst wenn sich diese Maßnahmen im Nachhinein als unnütz erweisen“.
Ihre Kunden müssen auch die eigene Arbeitszeit und die verwendeten Materialien aufschreiben, ebenso die Rechnungen dafür.

Allerdings sind Schutzmaßnahmen nur dann vorzunehmen, wenn keine Gefahr  für Leib und Leben bestehen. In der Hochphase des Sturms „Sabine“ können unter Umständen Dachdeckerfirmen sofort helfen. “Gut ist es, wenn Ihre VN die schnelle Anfrage beim Handwerker und dessen Antwort belegen können, am besten per E-Mail“.   

Viele Versicherer versuchen, sonstige Schäden anzuwehren

Ein weiterer wichtiger Tipp für Sie als dem VN-Verantwortlichen: Dringt Regen durch ein wegen Sturm undichtes Dach ein, ist der Schaden nicht nur am Gebäude, sondern ebenso am Inhalt (= Hausrat oder Inventar), aufgrund der Kausalität mit dem Sturm, von den jeweiligen Versicherern zu ersetzen.

Die Gebäudeinhalts-Versicherung zahlt nämlich nur den Schaden am Gebäude. Manche Versicherer versuchen, die sonstigen Schäden abzuwehren, indem sie argumentieren, der Schaden sei durch Wasser entstanden, nicht durch den Sturm. Die Erfahrungen unserer Versicherungs-Berater-Kanzlei Lehnert & Lehnert aus vielen Schaden-Vertretungs-Mandaten gegenüber Versicherern untermauert dies.

Autor(en): Rudi Lehnert

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