Straßenverkehr: Rotlichtverstoß bedeutet nicht immer Führerscheinentzug (OLG-Dresden)

Wer eine rote Ampel überfährt, muss normalerweise immer mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Jedoch wird kein Fahrverbot verhängt, wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gegeben war und auch keine Dritten geschädigt worden sind.

Das OLG entschied hier zu Gunsten des Autofahrers!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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