Sieben Wochen kein Telefon – Anbieter muss Schadenersatz zahlen

Nach einem Umzug konnte ein Agenturinhaber aufgrund der langen Bearbeitungszeit seines Telefonanbieters seinen Telefonanschluss sieben Wochen nicht nutzen. Ihm entstand ein Schaden von rund 14.000 Euro. Diesen machte er gerichtlich geltend. Die Telefongesellschaft schob die lange Wartedauer auf missverständliche Sätze bei der Umzugsmeldung. Das Landgericht Frankfurt ließ diese Entschuldigungen allerdings nicht gelten. Eine Bearbeitungszeit von sieben Wochen sei folglich nicht hinnehmbar, so die Richter. Die Voraussetzung für Schadensersatzansprüche seien erfüllt. Der Agenturinhaber bekam damit Recht und Geld vom Telekommunikationsanbieter.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/15) können Sie bei unseren Versicherungsberatern Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 0911-40 51 73 oder E-Mail: RudiLehnert@t-online.de. Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer). Hinweis: Die hier besprochenen Fälle beziehen sich auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in der alten Fassung.

Das neue VVG gilt für alle neuen Versicherungsverträge ab dem 1. Januar 2008. Für alte Versicherungsverträge gilt das neue Recht ab dem 1. Januar 2009, jedoch nicht für Versicherungsfälle, die in der Zeitder Gültigkeit des alten VVG eingetreten sind.

Autor(en): Versicherungsmagazin

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