Sicherungsabtretung von Todesfallleistungen

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Wenn der Versicherungsnehmer für einen Dritten seine Todesfallleistungen als Kreditsicherheit an dessen Bank abtritt, tritt das zuvor bestimmte Bezugsrecht an die zweite Stelle.

Der Fall: Der Versicherungsnehmer verstarb und der Versicherer zahlte die Versicherungsleistung an die Bank aus, diese verwertete die Leistung jedoch nicht, da eine regelmäßige Fortführung des Kredites erfolgte. Die Klage des vorher Bezugsberechtigten wurde vom BGH zunächst abgewiesen, denn solange der Kreditvertrag noch läuft, ist die Sicherungsabtretung auch gültig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte hier die Bedeutung einer Sicherungsabtretung klar.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/04) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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